„Du bist der Stern, der den Weg zur Liebe sucht.“
(Milena A. L.)
Begleitung bei Fehlgeburten
Wenn ein Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder in den ersten Monaten stirbt, durchlebt die Familie eine Zeit der Trauer, des Loslassens und des Abschiednehmens.
Neben der Trauer entsteht auch eine Hilflosigkeit. Fragen tauchen auf und ein Gefühl der Orientierungslosigkeit kann entstehen.
Viele Familien begleitete ich während meiner Anstellung als Hebamme in den Spitälern. Sie erlitten Fehlgeburten oder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Solche Schicksalsschläge verlangen nach Halt, bedürfen Kraft, aber auch Informationen und Austausch. All das, sowie mein tiefstes Mitgefühl gebe ich von Herzen.
Nach persönlicher Erfahrung war es mir eine Herzensangelegenheit Familien in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen.
Sind Sie selbst, eine liebe Freundin, Partnerin oder ein Familienmitglied betroffen, scheuen Sie sich nicht mit mir Kontakt aufzunehmen.
Wenn es gewünscht ist, kann ich im Rahmen der Begleitung von Fehlgeburten durch Hebammen Sie selbst durch Ihre Trauer begleiten oder an entsprechende Organisationen oder Personen vermitteln. Einige Optionen finden Sie bereits in den unten aufgeführten Links.
Hebammenbetreuung bei Kindsverlust
Nach einer Fehlgeburt oder medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch ab der 13. bis zur vollendeten 23.Schwangerschaftswoche kann die Hebamme zu Lasten der Krankenkasse (Grundversicherung) 10 Hausbesuche durchführen.
Zusätzliche Hausbesuche können nach ärztlicher Verordnung erfolgen.
Sie haben gerade erst erfahren, dass Sie schwanger sind und schon setzen Blutungen ein oder Sie haben bei einem Ultraschall erfahren, dass Ihr ungeborenes Kind nicht mehr lebt. Ihr Gynäkologe/Gynäkologin diagnostiziert eine frühe Fehlgeburt (bis zur vollendeten 12.SSW).
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche gilt die Schwangerschaft als „Krankheit“ und die meisten Krankenkassen erheben Selbstbehalt und Franchise.
Etwa jede fünfte Schwangerschaft endet in einer frühen Fehlgeburt. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich von Ihrem Arzt, von mir als Hebamme oder einer anderen entsprechenden Fachperson beraten.
Wird das Kind nach der 23. Schwangerschaftswoche (23 0/ 7SSW) geboren und stirbt nach der Geburt, hat die Mutter Anspruch auf alle Leistungen der Mutterschaft inklusive des Mutterschaftsurlaubes.
«Ich war in der 10. Schwangerschaftswoche und überglücklich endlich ein Kind zu erwarten. Plötzlich hatte ich so ein komisches Gespür, dass etwas nicht mehr in Ordnung ist. Als ich plötzlich zu bluten begann und wenig später im Spital keine Herztöne mehr im Ultraschall zu sehen waren, brach eine Welt für mich zusammen. Ich wollte nur noch die Ausschabung und das alles vorbei geht. Ich konnte nicht mehr aufhören zu weinen. Doch meine Ärztin, die selbst in der Familie erst eine frühe Fehlgeburt erlebte, ermutigte mich in dem ersten Schock Ruhe zu bewahren. Sie unterstützte mich darin abzuwarten. Mit Unterstützung und ermutigenden Worten nahm ich Medikamente zur Schwangerschaftsbeendigung und gegen die Schmerzen nach Hause. Ich bereitete mich emotional darauf vor. Die Schmerzen, Kreislaufprobleme und die Blutung machten mir Angst. Doch in dem Wissen und der Vorbereitung, was mich erwartete, konnte ich gut damit umgehen.
Bis heute bin ich stolz auf mich unsere kleine Geburt bei uns zu Hause zusammen als Paar durchgestanden zu haben. Es war so intensiv den Abschied aktiv zu spüren und meinen Mann bei mir zu haben.
Wir legten den kleinen Fötus in eine schöne kleine Box und vergruben sie an unserer Lieblingsstelle in der Natur.
Es war ein wichtiger Bestandteil unserer Trauerverarbeitung diesen Ort der Ruhe und Erinnerung zu haben. Ich bin heute so dankbar, wurde ich damals im ersten Schock so kompetent und einfühlsam darauf aufmerksam gemacht, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt mit einer frühen Fehlgeburt umzugehen.»
(M. S. betroffene Mutter)